LeiDfaden / LeiTfaden Versicherungen; Bund der Versicherten (Hrsg.); zu Klampen Verlag

DAS BESTE, BEVOR ein Versicherungsantrag oder ~vertrag unterschrieben wird!

Es ist zwar immer wieder von Versicherungsbetrug zu lesen. Aber für gemeinhin wird darunter das betrügerische Vorgehen der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherungsgesellschaften verstanden. Sei es mit Hilfe von getürkten Autounfällen, vom Versicherungsnehmer an sich selbst beigebrachten Verletzungen bis hin zu Amputationen, die der Versicherungsgesellschaft dann als Unfall gemeldet werden, sei es durch getürkte und der Polizei gemeldete Raubüberfälle oder oder oder….

Dass es durchaus auch Versicherungsbetrug im umgekehrten Verhältnis gibt, wird dabei zumeist übersehen. Die Versicherungsgesellschaften sind ausgesprochen findig und kreativ, um berechtigte Ansprüche der Versicherungsnehmer bei einem tatsächlich stattgefundenen und eigentlich laut Vertrag  abgesicherten Ereignis diese in einem schriftlich (!) zugesicherten Leistungen zu verweigern.

Die Fallen stecken entweder im Kleingedruckten, sprich den Versicherungsbedingungen und eventuellen Zusatzvereinbarungen, Ausschlüssen, Obliegenheiten auf Seiten des Kunden. Im Extremfall schreckt eine Versicherungsgesellschaft auch nicht davor zurück, den Versicherungsnehmer durch Hinhaltetaktik, Verzögerungen in der Bearbeitung des Falles finanziell auszuhungern. Hilft auch das nicht, werden schlicht Grundsatzurteile des BGH missachtet, ein wenig Rechtsbeugung oder sogar Prozessbetrug durch falsche Behauptungen der Versicherungsgesellschaften gegenüber den Gerichten betrieben. Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt.

Wer sich vor drohendem bis hin zum Existenz vernichtendem Versicherungsbetrug begangen durch die Versicherungsgesellschaft von vorneherein schützen will, wer sich nicht durch die Hochglanz-Broschüren im Angebot, den vollmundigen Werbeversprechen in den Prospekten, den tollen bunten Rendite-Diagrammen einer Kapitallebensversicherung während des ‚Beratungs‘-, besser Verkaufsgespräches des Versicherungsvertreters, Maklers, Beraters, Optimierers blenden lassen will, MUSS dieses höchst informative Buch lesen. Nach meiner Lese-Erfahrung am geschicktesten indem zuerst der Teil LeiDfaden und anschliessend nach Umdrehen des Buches der LeiTfaden gelesen wird. Hervorragend und leicht verständlich mit vielen Beispielen aus der Praxis, die auch die verschwurbelt formulierten Paragraphen der Versicherungsbedingungen auseinander nehmen, sind beide Teile!

Das einzig Bedauerliche an dem Buch zum Einen die Tatsache, dass die eigentlich unbedingt notwendige, weil juristisch extrem bedeutsame Unterscheidung zwischen einem Vertreter, einem Makler, einem Berater und einem Optimierer samt dem Hinweis, sich genau diesen juristischen Status dieser Person gegenüber der Versicherungsgesellschaft, deren Verträge er verkauft, schriftlich (!) geben zu lassen, fehlt. Denn eine auf diese Weise schriftlich fixierte Feststellung des so genannten Innenverhältnisses zwischen Verkäufer des Vertrages und der Versicherungsgesellschaft kann im Streitfall ganz entscheidend sein!

Und ich vermisse den Hinweis, dass das mittlerweile zur Pflicht gewordene Beratungsprotokoll zwar auf jeden Fall auf korrekte Angaben überprüft werden, aber auf GAR KEINEN FALL UNTERSCHRIEBEN werden soll. Denn mit der Unterschrift des Versicherungsnehmers unter dem Protokoll bestätigt dieser, dass er korrekt beraten wurde. Wird später festgestellt, dass die Beratung doch falsch war, dass der Verkäufer mehr versprochen und eventuell sogar protokolliert hat, als dass umgesetzt wurde, hat der Versicherungsnehmer seine Ansprüche wegen Falschberatung von vorneherein verloren. Es besteht für den Versicherungsnehmer keine rechtliche Verpflichtung, das Beratungsprotokoll unterschreiben zu müssen.

Abgesehen davon ist das Buch Pflichtlektüre. Der Bund der Versicherten listet noch jede Menge Anschriften auf, an die der Versicherungsnehmer sich wenden kann, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht so reagiert wie vor Vertragsabschluss versprochen. Und dann doch nicht gehalten!

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